Wann gebe ich eine „Amtsholung“ oder „Amts-Null (0)“ ein – und wann nicht ?
- Stephan Rasch

- 20. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Titel
Wann gebe ich eine „Amtsholung“ oder „Amts-Null (0)“ ein – und wann nicht ?
Stichwörter
Amtsholung, Amts-Null, externe Gespräche, Tischtelefon, Cloudya App, Softphone, Mitarbeiter
Alternative Fragen zur gleichen Antwort:
- Muss ich bei externen Anrufen immer die 0 vorwählen ?
- Benötige ich die Amtsholung in der Cloudya App ?
- Warum muss ich am Tischtelefon eine 0 wählen, in der App aber nicht ?
- Externe Anrufe funktionieren nur mit oder ohne 0 unerwartet
- Amtsholung soll dauerhaft deaktiviert oder geändert werden
- Unterschiedliches Wahlverhalten zwischen Tischtelefon und App sorgt für Verwirrung
Kurzantwort
Die Amtsholung „0“ gibst Du nur bei externen Anrufen über ein Tischtelefon ein. In der Cloudya App, im Softphone oder in der Mobile App ist keine manuelle Amtsholung nötig, sie wird automatisch gesetzt.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
1. Prüfen, welches Endgerät Du nutzt
- Nutzt Du ein Tischtelefon, ist die Amtsholung standardmäßig erforderlich.
- Nutzt Du die Cloudya Web App, Desktop App oder Mobile App, ist keine Amtsholung nötig.
2. Externe Nummer richtig wählen
1. Tischtelefon: Wähle zuerst die 0 und danach die externe Rufnummer. Beispiel: 0 089 123456
2. Cloudya App / Softphone / Mobile App: Wähle die externe Rufnummer direkt, ohne 0. Beispiel: 089 123456 oder international +49 89 123456
3. Interne Gespräche: Wähle immer nur die Nebenstelle, niemals mit 0.
3. Amtsholung optional deaktivieren lassen
- Die Amtsholung ist eine zentrale Einstellung der Telefonanlage.
- Wenn Du auch am Tischtelefon ohne 0 wählen möchtest, muss die Amtsholung durch den Administrator deaktiviert werden.
- Wende Dich dafür an Stephan Rasch.
