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Müssen wir für Cloudya neue Telefone anschaffen ?

Autorenbild: Stephan Rasch
Stephan Rasch
27. Aug.
1 Min. Lesezeit

Titel

Müssen wir für Cloudya neue Telefone anschaffen ?


Stichwörter

NFON AG, Cloudya, Endgeräte, Tischtelefon, DECT, Softphone, Provisionierung, Kompatibilität


Alternative Fragen zur gleichen Antwort

  • Kann ich vorhandene IP-Telefone mit Cloudya weiterverwenden ?

  • Welche Telefone sind mit NFON Cloudya kompatibel ?

  • Kann ich Cloudya ohne Tischtelefon nutzen ?

  • Wann müssen vorhandene Telefone ersetzt werden ?


Kurzantwort

Nicht zwingend. Zertifizierte und technisch geeignete Endgeräte können häufig weiterverwendet werden. Alternativ kannst Du Cloudya über Web-, Desktop- oder Mobile App nutzen. Ob ein vorhandenes Telefon vollständig provisioniert werden kann, muss anhand der aktuellen NFON-Geräteliste geprüft werden.


Schritt-für-Schritt-Anleitung

1. Vorhandene Geräte inventarisieren

Erfasse Hersteller, Modell, Hardwarestand, MAC-Adresse und Anzahl der vorhandenen Tisch-, DECT- und Konferenztelefone.


2. Zertifizierung prüfen

Vergleiche jedes Modell mit der aktuellen NFON-Übersicht „Zertifizierte Geräte“.

Achte darauf, ob das Gerät noch in Produktion, bereits End of Life oder nur eingeschränkt automatisch provisionierbar ist.


3. Benötigte Funktionen bewerten

Prüfe neben der reinen Telefonie auch Funktionstasten, Besetztfeldlampen, Telefonmenü, Verschlüsselung, Firmware-Management und automatische Provisionierung.

Ein manuell eingerichtetes, nicht provisioniertes SIP-Gerät unterstützt laut Leistungsbeschreibung grundsätzlich nur Telefonie.


4. Arbeitsplatzmodell auswählen

Entscheide je Nutzer, ob ein Tischtelefon, DECT-Gerät, die Cloudya App Suite oder eine Kombination benötigt wird.

Für App-Telefonie sind ein geeignetes Endgerät, ein Headset und die erforderliche Lizenz beziehungsweise Option notwendig.


Webseiten

Die aktuelle Kompatibilitätsliste ist maßgeblich, da sich unterstützte Geräte und Leistungsmerkmale im Laufe der Zeit ändern können.


Urheberhinweis

Originalbeitrag von Stephan Rasch.

Artikelkennung: SR-FAQ-20260827-303

Nicht das Alter allein entscheidet über die Weiternutzung, sondern die aktuelle Zertifizierung und der benötigte Funktionsumfang.

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